Das richtet sich in der Pflege nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird in Tagessätzen abgerechnet.
Alle älteren Menschen sind im Friedenshort willkommen. Die Kosten und Zuschüsse im Friedenshort variieren je nach Pflegestufe (O, I, II, III). Über Details der Finanzierung, Zuschüsse aus der Pflegeversicherung und das Pflegewohngeld beraten wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Eine Vorhersage ist schwierig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos auf unsere Warteliste eintragen.
Wir laden die Bewohner ein ihre eigenen Möbel mitzubringen, damit sie sich in ihrer neuen Umgebung wohlfühlen.
Die Zimmer sind vom Haus aus mit einem Pflegebett einem Kleiderschrank und einem Nachttisch ausgestattet.
Die Bewohner bezogene Wäsche wird im Friedenshort gewaschen und auch gekennzeichnet.
Die Flachwäsche (Tischtücher, Bettwäsche) von einer Großwäscherei. Sollten Kleidungsstücke nicht für die Wäscherei geeignet sein, werden diese gereinigt. Die Reinigungskosten werden mit der Heimkostenabrechung verrechnet.
Im Friedenshort gibt es keine Besuchszeiten. Jeder Bewohner kann selbst entscheiden, wen er wann empfangen möchte. Lediglich im Doppelzimmer bedarf es einer Abstimmung bei nächtlichen Besuchen. Jedoch ist auch hier die Ausweichmöglichkeit in einen Gemeinschaftsraum möglich.
Alle Bewohner bestimmen weiterhin selbst über ihr Leben, planen ihren Tagesablauf und gestalten ihre sozialen Kontakte. Sie können jederzeit Besuch empfangen und natürlich soweit noch möglich auch das Haus verlassen.
Im Friedenshort haben alle Bewohner freie Arztwahl. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren vertrauten Hausarzt behalten, sind Ihnen aber auch gern bei der Suche nach einem neuen Arzt behilflich. Wir kooperieren mit mehreren ortsansässigen Allgemeinmedizinern. Weiter arbeiten wir mit Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen vom Augenarzt über den Neurologen bis zum Zahnarzt.
Wir pflegen gute Kontakte mit den umliegenden Krankenhäusern. Sollte ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, stellen wir sicher, dass die dortigen Ärzte alle erforderlichen Informationen erhalten. Während eines Krankenhausaufenthaltes halten wir den Kontakt zu Ihnen.
Im Einzelzimmer grundsätzlich ja. Jedoch muss die eigenständige Versorgung des Tieres, auch während einer Abwesenheit, sichergestellt sein.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer bestehen bleiben; diese ist unabhängig von der Haftpflichtversicherung der Einrichtung.
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt in der Regel fünf Wochen. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.
Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten erstellen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand im Einzelnen zu ermitteln. Das geschieht in der Regel bei einem – zuvor angemeldeten – Hausbesuch eines Gutachters (Pflegefachkraft oder Arzt). Der Gutachter ermittelt den Hilfebedarf für die persönliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung.
Im Zuge der Pflegereform wurden die bisherigen Pflegestufen 0, 1 und 3 in fünf neue Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert. Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Gutachter des MDK werden nach Antragstellung des Versicherten von der Pflegekasse beauftragt und sollen die Antragsteller in folgenden sechs Bereichen begutachten:
Mobilität:
Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
Selbstversorgung:
Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Der Gutachter vergibt für jeden der sechs Pflegegrad Module unterschiedlich hohe Punkte, daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrads. Dieses Verfahren ist relativ komplex.
Jeder kann sich im Christlichen Altenheim „Friedenshort“ e.V. ehrenamtlich engagieren, der unserem Leitbild zustimmt. Ehrenamtliches Engagement kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden, auch eine Probezeit für das Ehrenamt oder eine zeitlich befristete Mitarbeit sind möglich. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist für Personen jenseits der aktiven Berufstätigkeit möglich, genauso wie für Jugendliche oder Personen, die mitten im Erwerbsleben stehen oder arbeitssuchend sind.
In „Friedenshort“ koordiniert der Soziale Dienst ehrenamtliches Engagement. Fragen Sie nach dieser Fachabteilung und klären Sie Ihre Fragen im Gespräch.
Muss ich für das Ehrenamt im „Friedenshort bestimmte Vorkenntnisse haben?
Oder kann ich etwas ganz neues ausprobieren?
Der „Friedenshort“ bereitet Sie auf Ihre Aufgabe vor und bietet Schulungen zum Thema Demenz und Umgang mit demenzkranken Personen an. Gerne beantworten unsere Mitarbeiter Ihre Fragen.
Sie bestimmen den zeitlichen Umfang selbst. Sie können sich in einmaligen Aktionen oder Projekten im Friedenshort engagieren z.B. für Ausstellungen, Feste oder Aktionen im Garten und ähnliches. Sie können sich wöchentlich oder monatlich engagieren, mit viel und wenig Zeit. – Wir erwarten, dass Sie dann in dem von Ihnen gewählten Rahmen auch verbindlich mitarbeiten.
Nein, unsere Mitarbeiter erbringen alle notwendigen Leistungen in der Pflege. Ehrenamtliche Mitarbeiter machen z.B. Besuche bei einzelnen Bewohnern, lesen vor, spielen Schach oder machen einen Spaziergang, singen mit den Bewohnern und unterstützen im Cafe. Eine Vielzahl von geselligen, seelsorgerlichen und kulturellen Angeboten wird durch die Mitarbeit von Ehrenamtlichen ermöglicht. Wie z.B. ein Malkreis, Gottesdienste, Singangebote, Bewegungsangebote etc. Abwechslungsreiche ehrenamtliche Mitarbeit ist auch an der Rezeption oder in der Begleitung von Bewohnern zu Arztterminen möglich.
Im Friedenshort erhalten die ehrenamtlich Engagierten Anerkennung, Anleitung und Dank. Eine pauschale Aufwandsentschädigung gibt es nicht. Die Erstattung von Kosten für Material, das Sie einsetzen oder z.B. für Fahrtkosten ist in Absprache mit dem Sozialen Dienst möglich.
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter im Friedenshort sind unfall- und haftpflichtversichert.
Sie haben Fragen, suchen weitere Informationen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann schicken Sie uns doch einfach eine Nachricht oder melden Sie sich telefonisch bei uns an. Für ein unverbindliches, persönliches Gespräch bei uns im Haus vereinbaren Sie am besten einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können.
Für Spenden zur Unterstützung unserer Arbeit sind wir sehr dankbar. Als gemeinnützige (und sogar als mildtätig anerkannte) Werke dürfen wir Spendenquittungen (wenn gewünscht, bitte Adresse mit angeben) ausstellen, die Sie im Zuge der persönlichen Steuererklärung ansetzen können.
Unsere Unterstützer und Spender bitten wir, uns bei der Erfüllung unseres geistlichen Auftrages zu helfen. Die Kosten des Seelsorgers werden durch die Heimentgelte nicht gedeckt. Im jedem laufenden Jahr werden dafür 15.000 Euro benötigt. Gerade in den schwierigen werdenden Zeiten wollen wir gerne weiterhin die Senioren mit täglichen Andachten und Gottesdiensten aber auch mit Einzelbesuchen ermutigen und das Evangelium bekannt machen. Damit Gottes Wille erfüllt werden kann: denn alle Menschen sollen zur Erkenntnis der Wahrheit kommen (1. Tim. 2,4).
Kontoverbindungen:
Für Seelsorge und Bewohnerbetreuung:
Christliches Altenheim Friedenshort gGmbH
IBAN: DE74 3305 0000 0000 4126 50
Für das Gebäude u. Außenanlagen:
Stiftung Christliches Altenheim Friedenshort
IBAN: DE33 3305 0000 0000 9676 46
Christliches Altenheim "Friedenshort" e.V.
Friedenshort 80
42369 Wuppertal
0202 24658-0
Fax: 0202 24658-25
info@friedenshort.net
Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr
Preisübersicht ab 01.01.2024 | |||||
Tagessätze in Euro | |||||
Pflegegrade | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Entgelt für pflegebedingte Kosten | 59,38 € | 76,13 € | 92,31 € | 109,17 € | 116,73 € |
Entgelt für Vergütungszuschlag | 5,54 € | 5,54 € | 5,54 € | 5,54 € | 5,54 € |
Entgelt für Unterkunft | 23,63 € | 23,63 € | 23,63 € | 23,63 € | 23,63 € |
Entgelt für Verpflegung | 18,20 € | 18,20 € | 18,20 € | 18,20 € | 18,20 € |
Entgelt für investive Kosten | 15,33 € | 15,33 € | 15,33 € | 15,33 € | 15,33 € |
Zuschlag für Einbettzimmer (EZ) | 1,12 € | 1,12 € | 1,12 € | 1,12 € | 1,12 € |
Gesamt pro Tag (mit EZ-Zuschlag) | 123,20 € | 139,95 € | 156,13 € | 172,99 € | 180,55 € |
Gesamt pro Tag (ohne EZ-Zuschlag) | 122,08 € | 138,83 € | 155,01 € | 171,87 € | 179,43 € |
Monatsbetrachtung in Euro | |||||
(Als Monatsdurchschnitt werden 30,42 Tage abgerechnet) | |||||
Pflegegrade | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Monatsentgelt gesamt im Einbettzimmer | 3.747,74 € | 4.257,28 € | 4.749,47€ | 5.262,36 € | 5.492,33 € |
Zuschuss der Pflegekasse | -125,00 € | -770,00 € | -1.262,00 € | -1.775,00 € | -2.005,00 € |
Monatliche Belastung (maximal) | 3.622,74 € | 3.487,28 € | 3.487,47 € | 3.487,36 € | 3.487,33 € |
Pflegewohngeld (Höchstbetrag) | 0,00 € | -500,41 € | -500,41 € | -500,41 € | -500,41 € |
Monatliche Belastung (minimal) | 3.622,74 € | 2.986,87 € | 2.987,06 € | 2.986,95 € | 2.986,92 € |
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
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